...wurde eingeführt, um den KFZ- und/oder Anhängerbesitzern Sicherheit zu geben und alle Fahrzeuge auf deren Fahrtauglichkeit zu prüfen. Dies kommt Ihnen persönlich, Ihrer Gesundheit und den anderen Verkehrsteilnehmern zugute, da hierdurch Unfälle vermieden werden. Scheuen Sie daher keine Kosten und fahren Sie regelmäßig mit allen Fahrzeugen zum TÜV. |
|
Um Probleme beim TÜV zu vermeiden, können Sie bereits vorher einige Dinge selbst an Ihrem Fahrzeug überprüfen:
Stimmt die Profiltiefe und wie alt sind die Reifen? Die Reifen sollten ein Alter von sechs Jahren nicht übersteigen. Ansonsten könnten die Reifen beim Fahren platzen. Ebenso ist es wichtig, dass die RICHTIGEN Reifen (Reifenart & -größe) montiert sind. Bei großen Fahrzeugen sind verstärkte Reifen nötig, um die Zu-/Beladung tragen zu können. Diese Information steht in den Papieren des Wohnmobils oder -wagens.
Das Alter der Reifen ist, wie bei herkömmlichen Autoreifen, eingeprägt. Es handelt sich hier um die DOT-Nummer. Sie befindet sich normalerweise in einem Kreis und ist vierstellig. Die ersten beiden Ziffern geben die Kalenderwoche an, die anderen beiden das Jahr. Sollten Sie keine Zahl mehr erkennen können, dann überprüfen Sie, ob die Reifenwand bereits kleine Risse hat. Das ist ein Zeichen dafür, dass der Reifen schon älter ist. |
|
|
Schauen Sie sich Ihr Gefährt vor dem TÜV Besuch an, weißt es optische Beschädigungen, Rost oder andere technische Defekte auf? Lassen Sie diese vorher in einer Werkstatt oder bei einem anderen Fachmann beheben, um unnötigen Zeitverzug und überflüssige Kosten beim TÜV zu vermeiden. |
|
|
Untersuchungsintervalle bei Wohnmobilen |
Für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 3.500 kg gelten die gleichen TÜV-Fristen wie bei PKWs. Hat das Wohnmobil ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 7500 kg, ist die erste Hauptuntersuchung bereits nach 24 Monaten fällig (Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht werden als LKW eingestuft). Haben Wohnmobile allerdings ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t, schreibt der Gesetzgeber eine jährliche Hauptuntersuchung vor. |
|
Untersuchungsintervalle bei Wohnwagen & Anhängern |
Die TÜV-Fristen für Wohnwagen und andere Pkw-Anhänger sind grundsätzlich anders als bei Wohnmobilen. Aber auch hier verlangt der TÜV den Fahrzeugschein, Ihren Ausweis sowie das letzte TÜV-Protokoll.
Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg gelten die gleichen Vorschriften wie für Pkw. Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg bis 3500 kg ist alle 24 Monate eine TÜV-Abnahme vorgeschrieben. Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sind jährliche Hauptuntersuchungen Pflicht.
Für Wohnwagen/Anhänger gilt dasselbe wie für Pkw: Das Fahren mit überzogenem TÜV kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Halten Sie sich daher an die TÜV-Fristen. |
|
Eine TÜV-Abnahme Ihres Fahrzeugs ist bei uns im Haus selbstverständlich möglich! Vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin. |